FAX-Vorlage zur Vor-Ort-Anmeldung (DN)
(ehemals AVISO-Meldung)
Dienstnehmer (DN) müssen vor Arbeitsantritt dem Sozialversicherungsträger gemeldet werden!
Bitte verwenden Sie dazu nachfolgenden Link zur Vor-Ort-Anmeldung der Sozialversicherung.