Dienstnehmer (DN) müssen vor Arbeitsantritt mit Mindestangaben dem Sozialversicherungsträger gemeldet werden!
Bitte verwenden Sie dazu nachfolgenden Link zum Avisoformular (nur Mindestangaben) der Sozialversicherung.
Auf eine Aviso-Anmeldung muss innerhalb von 7 Tagen eine vollständige Anmeldung erfolgen.
Verwenden Sie dazu bitte das Formular Anmeldung (DN).